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Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur hin zu Gigabitnetzen ist das Verlegen von Glasfaserkabeln zur Erschließung von Gebäuden ein erheblicher, wenn nicht sogar der größte Kostenblock. Durch mehr Transparenz, eine verbesserte Zusammenarbeit und vorausschauende Planung (z.B. Mitnutzung, Mitverlegung) lassen sich beim Gigabitausbau aktiv Synergien identifizieren und nutzen. Dadurch werden Kosten gespart, Aufwände verringert und Ressourcen gebündelt. 

Synergien richtig nutzen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie sich Synergien für den Gigabitausbau gestalten lassen, beispielweise durch die Nutzung vorhandener Infrastrukturen oder die Mitverlegung bei aktuellen bzw. geplanten Bauarbeiten in der Region:  

Darüber hinaus können durch die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen oder gemeinsam durchgeführte Baumaßnahmen Behinderungen des Verkehrs sowie eine Belästigung der Anwohner auf ein Mindestmaß verringert werden.

Thema

Übersicht verschiedener Legemethoden

Moderne Legemethoden, die beim Ausbau digitaler Infrastruktur zum Einsatz kommen (u.a.  Microtrenching), erlauben in der Regel einen kosteneffizienten Ausbau im Vergleich zum konventionellen Tiefbau.

Baumaßnahmen können reduziert und damit die Behinderung des Verkehrs sowie eine Belästigung der Anwohner auf ein Mindestmaß verringert werden.

Als Instrument zur Identifikation und Nutzung vorhandener Infrastrukturen schafft die zentrale Informationsstelle des Bundes Transparenz. Sie bietet einen Überblick über öffentliche und private Infrastrukturen, die grundsätzlich für den Aufbau von Gigabitnetzen geeignet sind. Dazu zählen beispielsweise vorhandene Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme, Masten und Funkstationen. Die Daten stammen von Infrastrukturinhabern unterschiedlicher Branchen und Bereiche, wie beispielsweise Telekommunikationsanbietern, Energienetzbetreibern, aber auch öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus informieren einzelne Länder und Kommunen mittels Datenbanken und GIS-Systemen über anstehende Bauvorhaben.

Das Telekommunikationsgesetz schafft in Teil 8 „Wegerecht und Mitnutzung“ den rechtlichen Rahmen für die konsequente Nutzung von Synergien

Mit dem Beschluss zum „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“, kurz DigiNetzG (2016 in Kraft getreten), wurden eine Reihe von Neuregelungen in das Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingeführt. Durch die Gesetzesnovellierung wurden vor allem die Mitnutzungsansprüche und die Mitverlegungspflicht im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung erweitert.

Das DigiNetz-Gesetz schuf damit die Voraussetzungen, die zur Verfügung stehenden Synergiechancen beim Ausbau digitaler Infrastruktur deutlich besser aus zu schöpfen. Versorgungsnetze für Energie und Abwasser sollten ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitbandausbau mitgenutzt werden können. Zudem sollten Baumaßnahmen koordiniert und Transparenz über mitnutzbare Infrastrukturen geschaffen werden. Die Regelungen zur Mitnutzung und Mitverlegung bleiben im Rahmen der Umsetzung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG, in Kraft ab 01.12.2021) als Novellierung des Telekommunikationsgesetzes fast unverändert bestehen – allerdings wurde der Mitverlegungs- und Mitnutzungsanspruch mit der neuen Begrifflichkeit „Netze mit sehr hoher Kapazität“ (siehe § 3 Nr. 33 TKG) verknüpft.

Bei Baustellen an Verkehrswegen muss der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von passiven Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hohe Kapazität (Mitverlegung von Leerrohren) erfüllt werden. Bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Mitverlegung von passiven Netzinfrastrukturen immer gewährleistet.

Eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur begleiten die praktische Verwirklichung dieser Maßnahmen. Der bereits bestehende Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur wird zu einem umfassenden Informationsmittel ausgebaut. Die nachfolgende Listung enthält eine (nicht abschließende) Übersicht an Informationsquellen, die bei der Umsetzung der komplexen Regelungen des Teil 1 „Wegerechte und Mitnutzung“ Hilfestellung geben oder aber Verfahrensbedingungen festlegen.

Weitere Hilfestellungen

Synergien nutzen, Ressourcen bündeln

Synergien zu nutzen ist nicht nur die Basis jeder erfolgreichen Kooperation, sondern vor allem eine geeignete Möglichkeit zur Kostenreduzierung. Mit der Einführung des DigiNetzG 2016 machte das BMVI außerdem den Weg für eine neue Dynamik beim Ausbau von Glasfaserinfrastruktur frei, indem bei jeder Baustelle an Verkehrswegen der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von passiven Netzinfrastrukturen erfüllt werden soll. Das Gigabitbüro des Bundes steht Kommunen bei Fragen rund um das Thema TKG jederzeit zur Verfügung.

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