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11. August 2019

Alle Stellen der öffentlichen Hand, die Projekte nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung fördern, sind verpflichtet, ihre Beihilfeleistungen dem Breitbandbüro des Bundes zu Monitoring-Zwecken gegenüber der Europäischen Kommission zu melden. Meldepflichtig sind alle auf Basis der NGA-Rahmenregelung umgesetzten Einzelprojekte sowie Projekte, die über nationale und landeseigene Programme basierend auf der NGA-Rahmenregelung gefördert werden. Hierzu gehören auch Projekte, die aus Mitteln des Bundesförderprogramms Breitband finanziert werden. Als für den Beihilferahmen relevante Fördermittel gelten alle finanziellen Zuwendungen der öffentlichen Hand, etwa direkte Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Bürgschaften.

Bereits heute möchten wir auf die jährliche Monitoring-Meldepflicht zum 28. Februar 2019 hinweisen. Projekte nach der NGA-Rahmenregelung sind über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de anzumelden. Zur Nutzung der Plattform sind eine Registrierung und eine Freischaltung des Kontos erforderlich.

Mit detaillierten Informationen zum Monitoring wird sich das Breitbandbüro des Bundes im Januar 2019 direkt an die betroffenen Zuwendungsempfänger wenden und auch im Newsletter nochmals auf die Monitoring-Pflicht aufmerksam machen.

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